Zahnmedizinische Verwaltung - Online & Vor-Ort

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BEL II 2014

1.ste Abrechnungs-App mit allen Leistungsverzeichnissen

und ab Januar 2014 mit der neuen BEL II 2014

Die neue BEL II wird 2014 die jetzige BEL ersetzen. Die Preise werden wohl erst Mitte Dezember bekannt gegeben, aber der Leistungstext steht. Ab dem 01.01.2014 wird die App ZMV-O mit der BEL II 2014 aktualisiert. Diesmal sind Leistungsinhalte und Abrechnungshinweise ausführlich dokumentiert.

Was hat sich geändert?

die Bezeichnungen vieler Positionen wurden minimal geändert
33 Positionen wurden entfernt, die meisten davon wurden zu neuen Positionen zusammengefasst, insbesondere die Klammer-Positionen
5 neue Positionen wurden hinzugefügt
2 Positionen haben eine neue Leistungsnummer erhalten

Kommentar von Sybille David zur Abrechnungs–App von ZMV–O

Die Digitalisierung im Praxisalltag macht auch vor der Abrechnung nicht halt.

Seit März 2013 ist die erste Abrechnungs – App auf dem Markt.

Das Abrechnungsbüro ZMV–O (Zahnmedizinische Verwaltung-online), Inhaberin Elisabeth Brigitte Wilke, verfolgt konsequent den digitalen Weg auch in der Praxisverwaltung.

Seit 2007 nutzen Zahnarztpraxen neben dem konventionellen Abrechnungsservice in der Praxis auch die Online–Variante des Abrechnungsbüros ZMV-O aus Essen.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Es wird kein Arbeitsplatz in der Praxis benötigt, die Abrechnung erfolgt online, alle Daten befinden sich in Echtzeit auf dem Praxiscomputer. Ob bei Personalengpässen oder als dauerhafte Entlastung der Praxisverwaltung hat sich die Online – Abrechnung bewährt.

Ab sofort gibt es die erste Abrechnungs–App in der Dentalwelt. Elisabeth Brigitte Wilke verbindet hier Tradition mit Innovation. „Viele meiner Kunden arbeiten gerne abends oder am Wochenende von zu Hause aus, holen Karteieinträge nach oder wollen sich über Gebührenpositionen informieren“, so App–Entwicklerin Elisabeth Brigitte Wilke.

Mit der Abrechnungs–App "ZMV-O" sind alle Gebührennummern aus GOZ, GOÄ, BEMA, Bel II und BEB 97 stets griffbereit, auch zu Hause, im Wochenendhaus, im Urlaub, auf dem Segelboot.

Ein mobiles Nachschlagewerk, unabhängig von der Praxissoftware, das auch auf Fortbildungen gute Dienste leistet. Selbst die Auszubildenden der Praxis können die Abrechnungs – App für das Lernen in Schule und zu Hause nutzen, haben sie doch mit der App das gesamte Gebührenverzeichnis immer zur Hand!

Mit der mobilen App haben Sie immer alles griffbereit, unabhängig von Ihrem derzeitigen Aufenthaltsort.

Nutzen Sie die Abrechnungs–App z.B. auf Ihrem I-Pad direkt im Behandlungszimmer. Wenn Patienten nach Kosten fragen, haben Sie die Antwort schnell parat. So wird die Abrechnungs–App ein unverzichtbarer Begleiter auch bei Ihren Beratungsgesprächen.

Auch für BerufsschullehrerInnen ist die App ein ideales Unterrichtshighlight. Die Abrechungspositionen können mit entsprechender Technik direkt vom I-Phone oder I-Pad auf die Leinwand projeziert werden. Vorbei die Zeiten von Overhead – Folien oder aufwändigen Powerpoint – Präsentationen. Gerade die junge Generation wird das mobile Abrechnungswerk zu schätzen wissen.

Labore werden die App ebenfalls schätzen lernen. Wer den Bel – BEB – Abrechnungskommentar, den Elisabeth Brigitte Wilke (in Zusammenarbeit mit Chr. Baumeister) im Auftrag des ZFV–Verlags verfasste, schätzen gelernt hat, wird ab sofort auch die mobile Variante nutzen wollen.

Nun ist Abrechnungsknowhow Zeit– und Ortsunabhängig.

Das ausgesprochen günstige Preis–Leistungs–Verhältnis macht die ZMV-O–Abrechnungs–App zu einem idealen Begleiter im Abrechnungsalltag.

Mit der App ist auch die Abrechnung im Zeitalter 3.0 angekommen.

Ich werde meinen Kundenpraxen und Laboren diese nützliche Abrechnungshilfe gerne und nachdrücklich empfehlen!

Mehr Infos erhalten Sie bei ZMV-O, Elisabeth Brigitte Wilke, oder unter www.zmv-o.de

Sybille David

www.praxis-knigge.de

 

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Die Gebühr 2197 GOZ ist eine Zusatzvergütung zu allen Leistungen mit adhäsiver Befestigung.

Zuerst einmal gibt es keine nähere einschränkende Berechnungsbestimmung für GOZ 2197, es gibt bei keiner anderen Gebührenziffer im Gebührenverzeichnis eine Bestimmung die sich zur Nummer 2197 äußert.

Es fehlt der Gebührennummer eine abschließende Aufzählung der Grundleistungen, weshalb sie im zugehörigen Katalog prinzipiell unbegrenzt einsetzbar ist. Sie beschränkt sich nur auf Leistungen die adhäsiv befestigungsfähig sind.

Voraussetzung für eine adhäsive Befestigung ist Konditionieren, also eine retinierte Oberflächenveränderung, bevor die eigentliche adhäsive Befestigung beginnt. Adhäsive Befestigung erfolgt mittels Silanisieren/Silikatisieren, Bonding, Einmassieren und gegebenfalls gesonderter Lichthärtung. Dieser Vorgang ist nicht als Leistungsinhalt in einer Grundleistung beschrieben.

Die Leistungen 5115 GOZ und 7070 GOZ sind nicht mit einer Zusatzvergütung nach 2197 GOZ berechenbar, da sie bereits den Leistungszusatz „mit Hilfe der Adhäsivtechnik“ bzw. „unter Anwendung der Ätztechnik“ enthalten.

Jedoch ist die Abgeltung „adhäsive Befestigung“ in der Leistungsbeschreibung der Kompositrestaurationen nach 2060 GOZ ff. nicht enthalten. Dort sind ausdrücklich die Mehrschichttechnik, Polieren und Insertsverwendung erwähnt, jedoch nicht die adhäsive Befestigung.

Laut dem Beschluss der Zahnärztekammer Nordrhein ist bei Restaurationen mit Kompositmaterialien zusätzlich die Nummer 2197 berechenbar, da in der Leistungsbeschreibung ein entsprechender Hinweis auf eine Nichtberechenbarkeit fehlt.

Die Berechnung 2197 GOZ ist aus den oben genannten Gründen verordnungskonform.